Aufhebung von Gräbern im Jahr 2024
Ab 19. Februar 2024 werden die Reihen- und Familiegräber mit Bestattungen in den Jahren 1998-2003 d.h. die Gräber Nr. 972-1048,
Nr. 1103, Nr. 4013, Nr. 4014, aufgehoben.
Wer Teile des Grabschmuckes (Grabsteine, Pflanzen usw.) zurückbehalten will, bitten wir, diese Gegenstände bis spätestens
18. Februar 2024 zu entfernen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
veröffentlicht am 17.11.2023